Datenschutz in der Pflegeberatung – Was Berater wissen müssen
Pflegeberatung bedeutet Umgang mit hochsensiblen personenbezogenen Daten – von Gesundheitszustand bis Einkommenssituation. Der Datenschutz ist daher kein Randthema, sondern zentraler Bestandteil professioneller Pflegeberatung.
Welche Daten fallen in der Pflegeberatung an?
Pflegeberater erheben und verarbeiten eine Vielzahl personenbezogener Daten, darunter besondere Kategorien nach Art. 9 DSGVO:
- Name, Adresse, Geburtsdatum (personenbezogene Stammdaten)
- Pflegegrad und Pflegebedarf (Gesundheitsdaten)
- Diagnosen, Medikamente, Vorerkrankungen
- Soziale und familiäre Situation
- Finanzielle Angaben (Einkommens- und Vermögenssituation)
- Kontaktdaten von Angehörigen und Betreuern
Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung
Die wichtigsten Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Pflegeberatung sind:
- Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO: Vertragserfüllung (Beratungsvertrag)
- Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO: Gesetzliche Verpflichtung (z.B. §37.3 SGB XI)
- Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO: Gesundheitsversorgung
- Art. 6 Abs. 1 lit. a + Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO: Einwilligung
Einwilligungen richtig einholen
Einwilligungen müssen freiwillig, informiert, eindeutig und nachweisbar sein. In der Pflegeberatung bedeutet das: Schriftliche oder digital dokumentierte Einwilligung vor Beginn der Beratung, verständliche Formulierung der Datenschutzerklärung und klare Information über das Recht auf Widerruf.
Aufbewahrungsfristen
Pflegeberatungsunterlagen unterliegen unterschiedlichen Aufbewahrungsfristen. Allgemein gilt: Beratungsdokumentation sollte mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden (in Anlehnung an §630f BGB). Rechnungen und steuerrelevante Unterlagen unterliegen den steuerrechtlichen Fristen (10 Jahre nach §147 AO).
Datensicherheit: Was muss der Berater sicherstellen?
Als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO sind Pflegeberater verpflichtet, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen. Dazu gehören:
- Zugangsbeschränkungen zu Klientendaten
- Verschlüsselte Übertragung und Speicherung
- Regelmäßige Datensicherung
- Schulung von Mitarbeitern
- Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit Softwareanbietern
Häufige Fragen
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