§7a SGB XI

§7a Fallmanagement –
strukturiert und digital

Individuelle Pflegeberatung nach §7a SGB XI: Bedarfsanalyse, Versorgungsplanung, Maßnahmen und Verlaufsdokumentation – alles in einer Fallakte.

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§7a in PfleBe – alle Phasen abgebildet

1

Erstgespräch & Bedarfsermittlung

Vollständige Erfassung der Pflegesituation, Diagnosen, sozialen Lage und individuellen Bedarfe.

2

Versorgungsplanung

Gemeinsame Erstellung eines Versorgungsplans mit konkreten Zielen und Maßnahmen.

3

Umsetzung & Koordination

Dokumentation der Kontakte zu Leistungserbringern und Fortschrittsverfolgung.

4

Verlaufsdokumentation

Lückenlose Dokumentation des gesamten Fallverlaufs – von der ersten Beratung bis zum Abschluss.

5

Evaluation & Abschluss

Bewertung der Zielerreichung und Dokumentation des Fallabschlusses.

Häufige Fragen zum §7a Fallmanagement

Was unterscheidet §7a von §37.3?

§37.3 ist ein regelmäßiger Qualitätssicherungsbesuch für Pflegegeldbezieher. §7a ist eine umfassende individuelle Beratung mit Pflegeplanung, die bei komplexem Bedarf einsetzt.

Wer darf §7a-Beratungen durchführen?

Zugelassene Pflegeberater und -beraterinnen gemäß §7a SGB XI – meist mit Pflegefachausbildung und spezifischer Weiterbildung in Pflegeberatung.

Ist das §7a-Modul im Pro-Tarif enthalten?

Ja. Das vollständige §7a-Fallmanagement ist im Pro-Tarif (59 €/Monat) enthalten.

§7a digital und vollständig

Professionelles Fallmanagement nach §7a – mit PfleBe im Pro-Tarif ab 59 €/Monat.

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