§37 Abs. 3 SGB XI

§37.3 Dokumentation –
digital und rechtssicher

Beratungsbesuche nach §37.3 SGB XI strukturiert erfassen, als PDF exportieren und sicher archivieren. Mit PfleBe dauert die Dokumentation nur Minuten.

Jetzt starten

Was PfleBe für §37.3 bietet

📋

Strukturiertes Formular

Alle Pflichtfelder nach §37.3 vorstrukturiert – kein Feld wird vergessen.

✍️

Digitale Unterschrift

Klienten unterschreiben direkt auf dem Tablet oder Smartphone.

📄

PDF-Export

Sofort druckfertiger Beratungsbericht für Pflegekasse und Archiv.

🗓️

Fristenmanagement

Automatische Erinnerung, wenn der nächste Besuch fällig ist.

🔒

Sichere Archivierung

Alle Berichte zentral gespeichert, DSGVO-konform und sofort abrufbar.

📊

Auswertungen

Wie viele Beratungen? Welche Klienten sind überfällig? Alles auf einem Blick.

Häufige Fragen zur §37.3 Dokumentation

Was muss in einem §37.3-Bericht stehen?

Ein §37.3-Bericht muss Datum, Uhrzeit, Name und Qualifikation des Beraters, Angaben zur Pflegesituation, Beratungsinhalte, Empfehlungen und die Unterschrift der beratenen Person enthalten.

Wie oft ist die §37.3-Beratung Pflicht?

Bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich.

Kann man §37.3 digital dokumentieren?

Ja. Digitale Dokumentation ist rechtlich anerkannt. Software wie PfleBe ermöglicht vollständig digitale §37.3-Beratungsberichte inkl. digitaler Unterschrift.

§37.3 digital und stressfrei

Mit PfleBe dauert die Dokumentation nur noch Minuten. Jetzt kostenlos ausprobieren.

Jetzt starten