§37.3 Dokumentation –
digital und rechtssicher
Beratungsbesuche nach §37.3 SGB XI strukturiert erfassen, als PDF exportieren und sicher archivieren. Mit PfleBe dauert die Dokumentation nur Minuten.
Jetzt startenWas PfleBe für §37.3 bietet
Strukturiertes Formular
Alle Pflichtfelder nach §37.3 vorstrukturiert – kein Feld wird vergessen.
Digitale Unterschrift
Klienten unterschreiben direkt auf dem Tablet oder Smartphone.
PDF-Export
Sofort druckfertiger Beratungsbericht für Pflegekasse und Archiv.
Fristenmanagement
Automatische Erinnerung, wenn der nächste Besuch fällig ist.
Sichere Archivierung
Alle Berichte zentral gespeichert, DSGVO-konform und sofort abrufbar.
Auswertungen
Wie viele Beratungen? Welche Klienten sind überfällig? Alles auf einem Blick.
Häufige Fragen zur §37.3 Dokumentation
Was muss in einem §37.3-Bericht stehen?
Ein §37.3-Bericht muss Datum, Uhrzeit, Name und Qualifikation des Beraters, Angaben zur Pflegesituation, Beratungsinhalte, Empfehlungen und die Unterschrift der beratenen Person enthalten.
Wie oft ist die §37.3-Beratung Pflicht?
Bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich.
Kann man §37.3 digital dokumentieren?
Ja. Digitale Dokumentation ist rechtlich anerkannt. Software wie PfleBe ermöglicht vollständig digitale §37.3-Beratungsberichte inkl. digitaler Unterschrift.
§37.3 digital und stressfrei
Mit PfleBe dauert die Dokumentation nur noch Minuten. Jetzt kostenlos ausprobieren.
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